Mensch und Pferd – hoffentlich gut versichert!
Ein Tier wird krank oder verletzt sich, seine Besitzer verletzen sich bei der Ausübung ihres Hobbysports… Oder das Pferd richtet einen Schaden an, indem es jemand anderen verletzt oder einen Gegenstand beschädigt. – In allen diesen Fällen braucht man neben Nerven, Glück und einem kompetenten Arzt vor allem eins: Eine (gute) Versicherung. Sonst kann ein solches Ereignis den Pferdebesitzer finanziell nur allzu leicht aus dem Sattel heben!
1. Pferde-Krankenversicherung: Die Versicherungen schnüren hier höchst unterschiedliche Pakete, es empfiehlt sich also, genau zu überlegen, was man will. Von einer Bauchhöhlen-OP mit Standardnarkose bis zur Zahnextraktion, von Wund- und Frakturbehandlungen bis zur Kastration… welche Kosten sollen abgedeckt sein, was braucht man nicht?
Die meisten Versicherer nehmen Pferde ab dem zweiten Lebensmonat auf. Sind Pferde bei der Antragstellung bereits elf bis zwölf Jahre alt, werden nur noch maximal 80 Prozent der anfallenden Kosten rückerstattet (oft wird auch schon bei achtjährigen Tieren reduziert!).
Vor dem Abschluss zu beachten wären dann noch Vertragsinhalte wie freie Tierarzt- oder Klinikwahl, Rückerstattung in der x-Fachen Höhe der im Land geltenden Gebührenordnung, eine mögliche enthaltene Leistungshöchstgrenze pro Jahr oder wie der Vertrag den eventuellen Verkauf des Tieres regelt (gibt es die Möglichkeit zur Sofortkündigung mit anteiliger Kostenrückerstattung?), wie lange beträgt die Wartezeit insgesamt und speziell bei Koliken, bis die Versicherung greift. Und: Ist vielleicht eine reine Pferde-OP-Versicherung sinnvoller als eine Vollkrankenversicherung…?
2. Die Pferde-Lebensversicherung: Wenn Krankheit oder Unfall aus dem Reit- ein „Wiesenpferd“ und es damit dauerhaft „unbrauchbar“ macht – oder wenn das Pferd gar stirbt, ist das immer ein tragischer Fall. Mit einer Lebensversicherung für das Tier ist wenigstens der finanzielle Schlag einigermaßen abgefedert. Aber auch hier gilt: Genau hinschauen, was denn da alles versichert ist: Ist Blitzschlag dabei? Diebstahl? Gilt der Vertrag auch außerhalb des eigenen Staates in der EU? Wo sonst noch? Und wie wird mit älteren Pferden umgegangen uns ab wann gilt ein Pferd als älter?
Oft ist jedoch eine Pferde-Transport- und Diebstahlversicherung, die es bei vielen Anbietern auch extra gibt, sinnvoller als eine komplette Lebensversicherung, die im Jahr doch gut und gerne auf 100 Euro (bei einer Versicherungssumme von ca. 2000 Euro) kommen kann.
3. Unfallversicherung für Hobbyreiter: Die funktioniert im Großen und ganzen wie andere Unfallversicherungen auch – mit dem Vorteil, dass auf die speziellen Belange des Reitens eingegangen wird. Meist sind alle Unfälle versichert, welche die Person beim Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung oder der Pflege und Versorgung des versicherten Pferdes erleidet. Auch Bergekosten können Vertragsbestandteil sein.
Zu beachten: Läuft die Versicherung auf das Pferd und berücksichtigt damit auch Fremdreiter – oder ist sie nur auf eine bestimmte Person abgeschlossen? Sind auch Turniere oder Reitunterricht Vertragsbestandteil? Gibt es ein Krankenhaus-Taggeld? Ist ein Selbstbehalt vereinbart… und natürlich: Wie hoch sind die Versicherungssummen im Fall von Tod, Invalidität oder Vollinvalidität – danach richten sich auch die Beiträge (ab ca. 60 Euro pro Jahr).
4. Pferde-Haftpflicht (gibt es mancherorts auch als Pony-Haftpflicht): Als Pferdehalter haftet man auch für Schäden an der Gesundheit und am Vermögen, die das Pferd anderen zufügt – der daraus entstandene Schaden muss ersetzt werden. Dazu gehört z. B. auch ein ungewollter Deckungsakt… Die Lösung ist eine Pferde-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt im Allgemeinen die Prüfung der Haftungsfrage, gerechtfertigte Schadenersatzansprüche Dritter aus der Haltung und Betreuung des Pferdes oder aber auch die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche.
Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig von der gewählten Jahresprämie (die Beiträge beginnen bei ca. € 25.- pro Jahr und Pferd), einige Anbieter berücksichtigen auch Gastreiter, Reitbeteiligungen, reitsportliche Veranstaltungen und/oder sind staatenübergreifend tätig. Dabei kann sich der Versicherungsschutz auch auf Schadensereignisse erstrecken, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeerstaat passieren. Je nach Versicherung ist ein Selbstbehalt gegeben oder auch nicht, bis zu einem Alter von drei Monaten können auch Fohlen mitversichert sein.
Zu beachten wären pingelige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Versicherung wie: Ist eine verpflichtende Zaunhöhe bei auftretenden Weideschäden fixiert? Gibt es Vorschriften zur Zäumung oder zum Sattel? Wie wird mit einer Helmpflicht umgegangen…
Abgesehen von den angeführten Fällen existieren noch Versicherungen für Profis und deren Pferde sowie für Reitlehrer, Kastrationsversicherungen (das sind kurzfristige Verträge ausschließlich für die Zeit der Kastration), eine Trächtigkeitsversicherung für Stuten (ebenfalls zeitlich begrenzte Lebensversicherung) und einer Fohlen-Leibesfrucht-Versicherung – aber das sind andere Geschichten…
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